Merkblatt für Leihmeeris

Der Begriff "Leihmeerli" wurde in der Schweiz geprägt.

Dort verbietet das Tierschutzgesetz seit einiger Zeit, Meerschweinchen alleine zu halten.

Nun kommt es aber vor, daß ein Tier einer langjährigen Paarhaltung verstirbt und der Halter sich kein neues Jungtier anschaffen möchte.

Nun kommen wir Züchter zur Hilfe. 

Was ist ein „Leihmeeri“  ??

Das bedeutet eigentlich nur, daß sie das Meerschweinchen, das Sie sich als „Partner auf Zeit“ für Ihr Tier bei mir aussuchen können und nach dem Ableben ihres eigenen Meerschweinchens wieder zu mir zurückgeben können. (jedoch ohne Rückerstattung der Gebühr)

Wir testen bei mir, auf neutralem Boden, ob sich die Schweinderl vertragen.

Sollte das in Ihrem Zuhause – nach einer Eingewöhnungszeit - von ca.1 Woche verändert haben, können wir - den Tieren zuliebe - selbstverständlich versuchen, einen anderen, passenderen Partner zu finden.

Schließlich soll ja Ihr Meerschweinchen damit auch glücklich sein !!!

Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, das Meerli darüber hinaus zu behalten, ist das auch in Ordnung, wenn auch das wieder einen Partner bekommt.

Selbstverständlich sollen Sie dieses Tier wie ihr Eigenes ansehen und behandeln. Das beinhaltet die komplette Pflege, sowie auch evtl. notwendige Tierarztbesuche.

Das Leihmeerli ist in der Regel ein etwas älteres Tier, das bereits in der Zucht war. Es ist ein augenscheinlich gesundes Tier, ich kann jedoch leider keine Garantie für 100%ige Gesundheit übernehmen. (das kann Keiner, auch nicht der Tierarzt)

Sollte eins der Tiere an einer Infektion sterben, bitte ich sie, mir das ehrlich zu sagen, damit ich die nötigen Vorkehrungen treffen kann, um meinen Bestand incl. Urlaubstiere nicht zu gefährden.

Darüber hinaus wünsche ich Ihnen eine schöne lange harmonische Zeit miteinander !!

 

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